Datenschutzerklärung
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden, werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen nach DSGVO finden Sie hier:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hebamme Solveig Carstens
1. Allgemeines / Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Hebammenpraxis HebammenHerz- Solveig Carstens, den verschiedenen kooperierenden Hebammen und Kursleiterinnen der Hebammenpraxis HebammenHerz und der Teilnehmerin in Form eines Behandlungs- oder Dienstleistungsvertrages. Der Umfang der Leistungen der Hebammenpraxis (Ort, Zeit, Dauer, Thema der Veranstaltung) ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung, in der zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Fassung auf der Internetseite der Hebammenpraxis (www.hebammenherz.de).
Soweit in den AGB die weibliche Form der Anrede verwendet wird, dient dies der sprachlichen Vereinfachung. Die AGB gelten gleichermaßen für männliche und weibliche oder juristische Personen. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung.
2. Anmeldung / Vertragsschluss
Die Ankündigung einer Veranstaltung durch die Hebammenpraxis insbesondere auf der Internetseite und auf sonstigen Werbeträgern ist unverbindlich. Die Anmeldung der Teilnehmerin (bindendes Vertragsangebot) erfolgt online über das Anmeldeformular der Hebammenpraxis auf der Internetseite www.hebammenherz.de sowie https://carstens.hebamio.de/kursliste Es erfolgt eine automatische Rückmeldung an die Interessentin. Nach Prüfung der Anmeldung erfolgt per E-Mail die Zusendung einer Anmeldebestätigung (Annahmeerklärung) durch die Hebammenpraxis. Mit Zusendung dieser Anmeldebestätigung kommt der Vertrag rechtsgültig zustande. Die Kommunikation zwischen der Hebammenpraxis und der Teilnehmerin erfolgt vorwiegend per E-Mail. Nach Absprache kann in begründeten Ausnahmefällen eine Anmeldung auch auf anderem Wege als über die Internetseite erfolgen. In diesem Ausnahmefall teilt die Interessentin der Hebammenpraxis ihre E-Mail-Adresse für die weitere Kommunikation mit (Hebammenherz(at)gmx.de). Die Hebammenpraxis übersendet in diesem Fall per E-Mail diese AGB der Hebammenpraxis sowie die gesamten Vertragsunterlagen an die Interessentin. Diese teilt daraufhin per E-Mail ihre Anmeldung zum namentlich bestimmten Kurs mit, und übermittelt ihre persönlichen sowie abrechnungsrelevanten Daten per Stammdatenblatt. Es wird gebeten die E-Mail-Adresse der Hebammenpraxis in Ihrem Spam-Filter freizuschalten und das Spam-Postfach regelmäßig auf Posteingang der Hebammenpraxis hin zu kontrollieren. Die Teilnehmerin verpflichtet sich, der Hebammenpraxis eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen Daten mitzuteilen. Eine Kursteilnahme ist nur für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmerinnen möglich. Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen wird in der Ankündigung des Kurses angegeben. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, wird dies im Anmeldeprozess des Online-Buchungsprogrammes angezeigt. Neue Anmeldungen sind ab diesem Zeitpunkt über das Online-Anmeldeformular aus technischen Gründen nicht mehr möglich.
Des Weiteren hat die Anmeldende ausdrücklich zu erklären, dass die von der Hebammenpraxis zugesandten AGB gelesen wurden und akzeptiert werden.
Mit Zusendung der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande und die Teilnehmerin ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet.
3. Rücktritt, Kündigung, Verlegung und Änderung von Veranstaltungen durch die Hebammenpraxis
Die voraussichtlichen Kurstermine werden auf der Internetseite bekannt gegeben. Für den Fall, dass die Mindestteilnehmerzahl 2 Wochen vor Beginn des Kurses nicht erreicht ist, kann die Hebammenpraxis vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird in diesem Fall gegenüber der Teilnehmerin unverzüglich erklärt. Die Hebammenpraxis kann ferner vom Vertrag zurücktreten, diesen kündigen, einzelne Termine verlegen, sowie einzelne Stunden oder gesamte Kurse alternativ online anbieten, wenn ein Kurs aus Gründen, die die Hebammenpraxis nicht zu vertreten hat, insbesondere Erkrankung der Kursleitung oder höhere Gewalt, ganz, teilweise oder nicht persönlich stattfinden kann. Im Falle eines Onlineangebotes werden keine Kosten erstattet, da der Kurs als stattgefunden gilt. Die Hebammenpraxis wird die Teilnehmerin hierüber unverzüglich informieren. Die Hebammenpraxis kann den Vertrag bei Vorliegen wichtiger Gründe außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor bei gemeinschaftswidrigem Verhalten in Kursen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung. Statt einer Kündigung kann die Hebammenpraxis die Teilnehmerin von einer einzelnen Kurseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der Hebammenpraxis bleibt durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss bestehen. Im Fall der Absage des vollständigen Kurses wird die bereits entrichtete Teilnehmergebühr zurückerstattet. Eine Unterrichtung über eine erforderliche Absage einer Veranstaltung durch die Hebammenpraxis wird unverzüglich erfolgen. Die Hebammenpraxis behält sich vor, Kurse mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es i.d.R. nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Versäumte Kursstunden können i.d.R. nicht nachgeholt werden. Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist nicht möglich. Sollte die Teilnehmende an Kursstunden nicht teilnehmen können, gleich welchen Grundes (Krankheit, Kinderärztlicher Termin, (Früh-)geburt etc.) wird die ausgefallene Stundenzeit in der üblichen Höhe der privat-Hebammengebührenverordnung abgerechnet. Die Gebühren werden pro 60 Minuten mit 15,92€ berechnet (Stand 15.07.2018) sobald sich die Hebammengebührenverordnung anpasst, gelten automatisch die neuen Gebühren, die hier angegebene Summe ist dann hinfällig. (siehe auch 4.2)
4. Preise / Bezahlung
Es gelten die in der jeweiligen aktuellen Ausschreibung auf der Internetseite genannten Preise. Die Preise beinhalten gegebenenfalls Teilnehmerunterlagen. Die Hebammenpraxis behält sich vor, Zahlungen über eine Abrechnungszentrale abzuwickeln und Ihre für die Abrechnung notwendigen Daten an diese weiterzuleiten. Dies betrifft folgende Kurse: Geburtsvorbereitung, Geburtsvorbereitung/ Yoga, Geburtsvorbereitung am Wochenende, Rückbildungsgymnastik, Beikost Kurs. Alle weiteren und fortlaufend aktualisierten Kurstypen finden Sie auf der Website unter https://carstens.hebamio.de/kursliste
Nehmen Sie an mehr als einem Geburtsvorbereitungs- oder Rückbildungskurs teil, wird Ihnen dieser als Selbstzahlungskurs in Rechnung gestellt.
4.1 Bezahlung für gesetzlich Krankenversicherte Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse
werden für die Versicherte vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Kursteilnehmer:innen müssen während des Kurses auf einem Quittierungsbogen für die teilgenommenen Stunden unterschreiben. Versäumte Kursstunden, dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte, werden der Teilnehmerin, angelehnt an die aktuell gültige Hebammengebührenverordnung, privat in Rechnung gestellt, da diese nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen zu verrechnen sind. Da die Krankenversicherung die Kosten für jeweils einen Geburtsvorbereitungskurs und einen Rückbildungskurs übernimmt, stellen wir Ihnen jeden weiteren Kurs als Selbstzahlerkurs in Rechnung. Diese erhalten Sie nach Buchung und vor Teilnahme des Kurses.
4.2 Bezahlung der Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse für privat Versicherte
Ist die Teilnehmende Person privat versichert, zahlt sie die Gebühr gemäß den Bestimmungen der Privatgebührenordnungen der einzelnen Bundesländer für den gesamten Kurs selbst. Die Hebammenpraxis behält ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn die Teilnehmerin einzelne Kursstunden versäumt und auch unabhängig von der Erstattung und der Erstattungsdauer durch die private Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle. Die Rechnung erhalten Sie vor Teilnahme des Kurses.
4.3 Bezahlung für eine Begleitperson
Die Anzahl und die jeweils aktuelle Gebühr der Partner:innenstunden eines Geburtsvorbereitungskurses entnehmen Sie bitte den aktuellen Angaben auf unserer Internetseite. Die Gebühr wird den Kursteilnehmer:innen vor Beginn des Kurses privat in Rechnung gestellt.
Wenn nicht anders im Kursangebot angegeben, ist der Geburtsvorbereitungskurs als Paar Kurs konzipiert (dies kann gerne auch eine Freundin, der beste Freund oder andere Vertraute, die bei Ihrer Geburt dabei sein dürfen, sein). Die Kursgebühr für die Begleitperson wird Ihnen nach Buchung des Kurses privat in Rechnung gestellt. Durch die Begleitung versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Kursgebühren ist nicht möglich. Da seit einiger Zeit verschiedene Krankenkassen die Partner:innengebühr für den Geburtsvorbereitungskurs übernehmen, informieren Sie sich bitte hierüber bei Ihrer Krankenkasse. Die Rechnung benötigen Sie für Ihre Steuerunterlagen.
Die Partnergebühr fällt immer an, auch wenn Sie sich entscheiden, alleine zum Kurs zu erscheinen.
4.4 Bezahlung der Säuglingspflege-, BabySteps-, MiniSigns- und BellyBasics-Kurse
Sie erhalten bei der online-Anmeldung eine Zahlungsaufforderung über die anfallende Kursgebühr, welche Sie aktuell der Internetseite entnehmen. Diese ist innerhalb von 10 Tagen zu zahlen, spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn. Sollte die Zahlung in dieser Zeit nicht erfolgen, behalten wir uns vor, den Vertrag zu kündigen und den Kursplatz einer weiteren Interessentin zur Verfügung zu stellen.
4.5 Bezahlung der Kinderbetreuung bei Rückbildungskursen mit Kinderbetreuung
Der Kurs „Rückbildungsgymnastik mit Kinderbetreuung“ ist nur mit Kinderbetreuung buchbar. Den aktuellen Gebührenbeitrag für die Kinderbetreuung entnehmen Sie bitte der Internetseite. Sie erhalten bei der online-Anmeldung eine Zahlungsaufforderung über die anfallende Kursgebühr, welche Sie aktuell der Internetseite entnehmen. Diese ist innerhalb von 10 Tagen zu zahlen, spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn. Sollte die Zahlung in dieser Zeit nicht erfolgen, behalten wir uns vor, den Vertrag zu kündigen und den Kursplatz einer weiteren Interessentin zur Verfügung zu stellen.
Da dieser Kurs ausdrücklich die Kinderbetreuung beinhaltet, ist eine Rückerstattung der Gebühr, auch bei nicht in Anspruch genommener Leistung, nicht möglich. Sollte aus unvorhersehbaren Gründen (z. B. Erkrankung der betreuenden Person) die Kinderbetreuung einmal ausfallen, ist eine Rückerstattung der Gebühr nicht möglich.
5. Kinderbetreuung
Die Kinderbetreuung während des Kurses „Rückbildungsgymnastik mit Kinderbetreuung“ findet in der Hebammenpraxis statt. Eventuelle gesundheitliche Beschwerden oder Einschränkungen sind der betreuenden Person unverzüglich mitzuteilen. Kranke Kinder können aus rechtlichen Gründen nicht betreut werden. Aus organisatorischen Gründen können Geschwisterkinder nicht betreut werden.
6. Babykurse
Die Aufsichtspflicht für das teilnehmende Kind obliegt der das Kind begleitenden erwachsenen Person (Kursteilnehmer:in), aber unter keinen Umständen der Kursleitung. Bitte benachrichtigen Sie die Kursleitung über relevante Erkrankungen Ihres Kindes. Dies betrifft auch den Bereich der Allergien, da mit vielen verschiedenen Materialien gearbeitet wird. Hat Ihr Kind Fieber, eine ansteckende Krankheit oder Pilz im Mund oder Windelbereich, dürfen Sie nicht am Kurs teilnehmen. Eine Rückerstattung der bezahlten Kursgebühr ist nicht möglich.
7. Haftung
Bei Einschränkungen oder gesundheitlichen Beschwerden sind diese der Kursleitung vor Kursbeginn unaufgefordert mitzuteilen. Die Hebammenpraxis übernimmt keine Haftung für verursachte Schäden, es sei denn diese sind von ihr unter Vorsatz verursacht worden. Die Teilnehmer sind während des Aufenthaltes in der Hebammenpraxis für ihr Eigentum selbst verantwortlich. Bei Verlust von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen sowie Geld übernehmen sowohl die Hebammenpraxis als auch die Kursleiterin keine Haftung. Die Teilnehmer tragen die volle Verantwortung für sich und ihr Kind/ihre Kinder.
8. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht
Verbraucher:innen steht ein Widerrufsrecht nachfolgender Maßgabe zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Hebamme Solveig Carstens, Hebammen- und Familiennetzwerk RundeZeiten, Rolfinckstraße 12, 22391 Hamburg Wellingsbüttel, 0162/95 77 511, hebammenherz(at)gmx.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Die Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei der Hebammenpraxis eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht. Ende der Widerrufsbelehrung
9. Datenschutz
Im Rahmen dieser AGB und unserer Dienstleistungen werden Daten über Person, sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten der Teilnehmerin wie auch der (geborenen / ungeborenen) Kinder von der Hebammenpraxis erhoben, gespeichert, genutzt und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte übermittelt. Zur Abrechnung erbrachter Hebammenleistungen mit der jeweiligen Krankenkasse oder dem jeweiligen Kostenträger, werden abrechnungstechnisch relevante Daten unter Wahrung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die hebset KG Krautgartenstraße 16, 86845 Großaitingen, zum Zwecke der Einziehung der Honorarforderung, übermittelt. Der Weitergabe dieser Daten an die Hebset KG stimmt die Teilnehmerin ausdrücklich zu. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann gegenüber der Hebammengemeinschaft Hebammenherz jederzeit widerrufen werden. Weitere Daten werden zum Zwecke der Begleituntersuchung, Dokumentation und Auswertung unter Beachtung der Schweigepflicht verwendet. Im Falle der Hinzuziehung einer Ärztin/ eines Arztes oder der Klinikeinweisung stellt die Hebammenpraxis der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Mit Abschluss dieses Vertrages erklärt sich die Teilnehmerin mit der Verwendung ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden. Der Weitergabe aller organisatorisch und abrechnungsbedingt notwendigen Daten an Sekretär:innen der Hebammenpraxis stimmt die Teilnehmerin ausdrücklich zu.
10. Krankheit
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.